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III 2025 42

Planungs- und Baurecht (Baubewilligung)

Sz Verwaltungsgericht · 2026-03-26 · Deutsch SZ
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Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2025 42Entscheid vom 26. März 2026BesetzungDr.iur. Jeremias Fellmann, VizepräsidentMonica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richterlic.iur. Josef Mathis, GerichtsschreiberParteienA.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,gegenGemeinderat Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 242, 8864 Reichenburg,vertreten durch Rechtsanwalt C.________,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,Gemeinde Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 241, 8864 Reichenburg,Beschwerdegegnerin,D.________,Beigeladener,GegenstandPlanungs- und Baurecht (Baubewilligung)

III 2025 42

Entscheid vom 26. März 2026

Besetzung

Dr.iur. Jeremias Fellmann, Vizepräsident

Monica Huber-Landolt, Richterinlic.iur. Karl Gasser, Richter

lic.iur. Josef Mathis, Gerichtsschreiber

Parteien

A.________ AG,Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwalt B.________,

gegen

Gemeinderat Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 242, 8864 Reichenburg,vertreten durch Rechtsanwalt C.________,Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,Gemeinde Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 241, 8864 Reichenburg,Beschwerdegegnerin,D.________,Beigeladener,

Gemeinderat Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 242, 8864 Reichenburg,vertreten durch Rechtsanwalt C.________,

Amt für Raumentwicklung ARE,Bahnhofstrasse 14,Postfach 1186, 6431 Schwyz,

Regierungsrat des Kantons Schwyz,Bahnhofstrasse 9, Postfach 1260, 6431 Schwyz,Vorinstanzen,

Gemeinde Reichenburg,Kanzleiweg 1, Postfach 241, 8864 Reichenburg,Beschwerdegegnerin,

D.________,Beigeladener,

Gegenstand

Planungs- und Baurecht (Baubewilligung)

Sachverhalt:Die Gemeinde Reichenburg ist Inhaberin eines selbständigen Baurechts (Grundstück Nr.001.________) auf dem in der Industriezone I liegenden Grundstück 002.________ in 8864 Reichenburg. Sie plant darauf den Neubau einer Wertstoffsammelstelle und eines Werkhofs für das Elektrizitätswerk (EW) der Gemeinde Reichenburg.Am 14. August 2023 hat die Gemeinde Reichenburg ein entsprechendes Baugesuch eingereicht. Das Bauvorhaben wurde publiziert (…) und öffentlich aufgelegt. Dagegen erhob unter anderem die A.________ AG am 7. September 2023 als Eigentümerin des Nachbargrundstücks KTN 003.________ Einsprache. Am 1. März 2024 reichte die Gemeinde Reichenburg ergänzende Baugesuchsunterlagen ein, die der A.________ AG zugestellt wurden.Gestützt auf den Gesamtentscheid des Amtes für Raumentwicklung vom 23. April 2024 entschied der Gemeinderat Reichenburg mit Beschluss (GRB) Nr. 105 vom 6. Juni 2024 über das Baugesuch und die Einsprachen wie folgt:Einsprachen[1.1-1.2: Abschreibung bzw. Nichteintreten auf Einsprachen von Drittpersonen]1.3Einsprache 3Die mit Eingabe vom 7. September 2023 von der A.________ AG, vertreten durch RA G.________[1.4:Kosten für die Einsprachebehandlung]Baubewilligung2.1Die Baubewilligung für den Neubau einer Wertstoffsammelstelle und Werkhof EW - gemäss eingereichten Baugesuchsunterlagen - auf der Liegenschaft 002.________, in 8864 Reichenburg, wird im Sinne der Erwägungen und unter Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt.[2.2-2.10: Bauausführung, Brandschutznachweis, definitive Kanalisationspläne vor Baufreigabe, Anschlussgesuch für Photovoltaikanlage, Sanitärschema, Baustelleninstallation, Baustellenentwässerung, hindernisfreie Bauten, Energienachweis][3.-9.: Allgemeines, Umweltschutz auf der Baustelle, Baukontrolle, Kosten und Gebühren, Kanalisationsanschlussgebühren, Schlussbestimmungen, Zustellungen]Gegen den GRB Nr.105 vom 6.Juni 2024 gelangte die A.________ AG mit Beschwerde vom 1.Juli 2024 und folgenden Anträgen an den Regierungsrat:Der Beschluss des Gemeinderates Reichenburg Nr. 105 vom 6. Juni 2024 sei aufzuheben.Das im Amtsblatt des Kantons Schwyz (…) publizierte Baugesuch "Werkstoffsammelstelle und Werkhof EW\

Die Gemeinde Reichenburg ist Inhaberin eines selbständigen Baurechts (Grundstück Nr.001.________) auf dem in der Industriezone I liegenden Grundstück 002.________ in 8864 Reichenburg. Sie plant darauf den Neubau einer Wertstoffsammelstelle und eines Werkhofs für das Elektrizitätswerk (EW) der Gemeinde Reichenburg.

Einsprachen

Baubewilligung

Gegen den GRB Nr.105 vom 6.Juni 2024 gelangte die A.________ AG mit Beschwerde vom 1.Juli 2024 und folgenden Anträgen an den Regierungsrat:

Der Beschluss des Gemeinderates Reichenburg Nr. 105 vom 6. Juni 2024 sei aufzuheben.

Das im Amtsblatt des Kantons Schwyz (…) publizierte Baugesuch "Werkstoffsammelstelle und Werkhof EW\